ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. ALLGEMEINES
1.1 | Für alle Lieferungen gelten unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. | |
1.2 | Abweichende Vorschriften des Bestellers können wir nicht anerkennen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. | |
1.3 | Mündliche Nebenabreden und Vertragsänderungen haben nur dann Rechtskraft, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. | |
1.4 |
Bestellte und von uns gelieferte Ware kann nur nach Rücksprache und in der Originalverpackung unbeschädigt zurückgegeben werden. Sonderanfertigungen und Artikel mit Eigeneindruck sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Im Falle einer Warenrückgabe müssen wir 20% Storno-gebühr und die Rücksendekosten in Rechnung stellen. AV-Verlag Bankenbedarfsartikel GmbH Nfg. KG, Schusslinie 5, A-1110 Wien |
2. PREISE
2.1 | Alle Preise verstehen sich in Euro, netto exklusive Mehrwertsteuer. | |
2.2 | Unsere Angebote sind freibleibend. |
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 | Alle Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen bzw. abzüglich 3% Skonto bei Erteilung eines Einziehungsauftrages. | |
3.2 | Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen innerhalb des gesetzlichen Rahmens verrechnet. |
4. LIEFERUNG
4.1 | Die Lieferung und der Versand der Ware erfolgen, ab unserem Auslieferungslager, stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Versandart wird von uns festgelegt. | |
4.2 | Ein vom Käufer gewünschter Expreßversand geht zu seinen Lasten. | |
4.3 | Ab einem Auftragswert von Euro 500,– (exklusive Mehrwertsteuer), übernehmen wir die Versandkosten bei Lieferung an eine Stelle (ausgenommen Expreßversand), darunter verrechnen wir eine Versandkostenpauschale von Euro 6,90 pro Auftrag. Bei Aufträgen unter einem Netto-Warenwert von Euro 47,– wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 5,10 in Rechnung gestellt. Stempel werden generell unfrei ausgeliefert. |
|
4.4 |
Kleine Abweichungen in Format, Farbe, Material usw. berechtigen nicht zur Beanstandung. Mehr- oder Minderlieferungen von 10% bei Artikeln in Sonderanfertigung oder mit Eigeneindruck gelten als vereinbart. |
5. EIGENTUMSVORBEHALT
5.1 | Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. |
6. LIEFERFRISTEN
6.1 | Artikel ohne Eigeneindruck liefern wir in der Regel kurzfristig ab Lager. Bei Sonderanfertigungen und Artikeln mit Eigeneindruck werden die Liefertermine individuell vereinbart. | |
6.2 | Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. | |
6.3 | Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Auftraggeber erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat. |
7. BEANSTANDUNGEN
7.1 | Mängelrügen sind uns innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware anzuzeigen. Bei verdeckten Mängeln gilt Entsprechendes ab Erkennbarkeit des Mangels. | |
7.2 | Transportschäden müssen sofort in geeigneter Form beim jeweiligen Frachtführer festgehalten und uns umgehend gemeldet werden. |
8. MUSTERLIEFERUNGEN
8.1 | Vom Kunden angeforderte und zugesandte Muster werden in Rechnung gestellt. |
9. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
9.1 | Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart. |